Sonntag, 12. März 2017
Die Entscheidung ist gefallen – der Bitcoin darf (noch?) nicht als Fonds an der Börse gehandelt werden
Die
Aufregung der letzten Wochen war phänomenal. Bis spätestens am 11.
März 2017 wollte die Securities and Exchange Commission ihre
Entscheidung darüber bekanntgeben, ob man dem Antrag der
Winklevoss-Zwillinge entspricht und einen Bitcoin ETF gründen lässt
oder nicht. Das es letztendlich nicht dazu kam könnte daran liegen,
dass man jene Beamte, welche einen positiven Sanktus zu diesem
Ansinnen gegeben hätten, bei einem allfälligen Scheitern des
Projekts, zur Rechenschaft gezogen hätte. Das wäre z. B. der Fall
gewesen, wenn man den Markt destabilisiert hätte. Es wäre also
möglich, dass aus diesen Gründen, den für die Entscheidung
verantwortlichen Beamten, der Mut zu einem JA gefehlt hat.
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