Sonntag, 12. März 2017

Die Entscheidung ist gefallen – der Bitcoin darf (noch?) nicht als Fonds an der Börse gehandelt werden

Die Aufregung der letzten Wochen war phänomenal. Bis spätestens am 11. März 2017 wollte die Securities and Exchange Commission ihre Entscheidung darüber bekanntgeben, ob man dem Antrag der Winklevoss-Zwillinge entspricht und einen Bitcoin ETF gründen lässt oder nicht. Das es letztendlich nicht dazu kam könnte daran liegen, dass man jene Beamte, welche einen positiven Sanktus zu diesem Ansinnen gegeben hätten, bei einem allfälligen Scheitern des Projekts, zur Rechenschaft gezogen hätte. Das wäre z. B. der Fall gewesen, wenn man den Markt destabilisiert hätte. Es wäre also möglich, dass aus diesen Gründen, den für die Entscheidung verantwortlichen Beamten, der Mut zu einem JA gefehlt hat.